LEISTUNGEN

Doppler- bzw. Duplexsonographie der hirnversorgenden Gefäße

Die Dopplersonographie wie auch die farbcodierte Duplexsonographie werden zum Nachweis und Ausschluss von Einengungen und Verschlüssen der hirnversorgenden extra- bzw. intracraniellen  Gefäße eingesetzt.

Mit dieser Untersuchungstechnik lassen sich die Blutströmung wie auch die Gefäßwände gleichzeitig registrieren.  Verwirbelungen und Beschleunigungen des Blutstroms durch Strömungshindernisse (Stenosen) können erfasst und in ihrem Ausmaß eingeschätzt werden. Gefäßwandverletzungen können aufgedeckt werden.

Minderdurchblutungen können Ursache bestimmter Erkrankungen (z.B. Sehstörungen, Schwindel, Demenz) sein. Es handelt sich um eine schmerzlose und nicht verletzende Untersuchungsmethode. 

Elektroenzephalographie (EEG)

Bei dieser schmerzlos durchzuführenden Untersuchung wird über Oberflächenelektroden, die auf die Kopfhaut aufgesetzt werden, die elektrische Aktivität des Gehirns fortlaufend aufgezeichnet. Sie wird unter Ruhebedingungen sowie nach verschiedenen äußeren Reizen (Augen öffnen, Ansprache, verstärkte Atmung, ggfs. Flackerlichtreizung) beurteilt.

Das EEG dient der Epilepsiediagnostik. Weiterhin können umschriebene (herdförmige) oder diffuse Störungen (Allgemeinveränderungen) erkannt werden, welche z.B. durch Raumforderungen, Durchblutungsstörungen, Verletzungen, Hirnabbau-Erkrankungen, Vergiftungen oder Entzündungen des Gehirns bedingt sein können.

Evozierte Potentiale (EP)

Mit Hilfe der evozierten Potentialen können verschiedene Leitungsbahnen im Nervensystem untersucht werden. Die Methode wird zur Untersuchung der Sehbahn (visuell evozierte Potentiale, VEP), der Hörbahn (akustisch evozierte Potentiale, AEP) und der sensiblen Bahnen (sensibel evozierte Potentiale, SEP) eingesetzt.

Hierbei wird das entsprechende Sinnesorgan durch einen genau definierten Reiz stimuliert und die Antwort des Körpers darauf mit Oberflächenelektroden an der Kopfhaut aufgezeichnet. Da es sich um sehr kleine Reizantworten handelt, muss der Reiz mehrfach wiederholt werden, wobei die Einzelantworten aufaddiert und verstärkt werden. 

Elektroneurografie (ENG)

Mit Hilfe der Elektroneurographie kann die motorische und/oder sensible periphere Nervenleitgeschwindigkeit bestimmt werden. Hierzu wird der Nerv an einer bzw. mehreren Stellen elektrisch stimuliert und an einer anderen Stelle der Nerven- oder Muskelimpuls gemessen. Sowohl Stimulation als auch Messung erfolgen mit Oberflächenelektroden, die auf die Haut geklebt werden, die Untersuchung ist risikolos.

Die Untersuchung dient u.a. zur Abklärung von Nervenengpass-Syndromen (wie z.B. dem Karpaltunnelsyndrom) oder von Nervenerkrankungen (wie z.B. Polyneuropathien).

Elektromyographie (EMG)

Bei der Elektromyographie wird über eine dünne Nadelelektrode, die in den zu untersuchenden Muskel gestochen wird, eine Muskelstromkurve aufgezeichnet und hörbar gemacht. Die Untersuchung erfolgt in Ruhe sowie unter willkürlicher Anspannung des Muskels. 

Diese abgeleitete Muskelstromkurve liefert wertvolle Hinweise bei Erkrankungen des Muskels oder auch des den Muskel versorgenden Nerven. Bei Blutungsneigung ist diese Untersuchung nicht möglich.

Neuropsychologische Testdiagnostik

Zur Abklärung von Gedächtnisstörungen oder anderen Einschränkungen der geistigen Leistungsfähigkeit ist häufig eine neuropsychologische Testung erforderlich.
Geprüft wird dabei mit speziellen Testverfahren, ob Konzentrations-, Gedächtnis- und Intelligenzleistungen sich tatsächlich über eine altersbedingte Veränderung hinaus verschlechtert haben.

Diese Verfahren werden unter anderem dafür eingesetzt, die Entwicklung einer Demenz zu erkennen.

Laboruntersuchungen und Infusionsbehandlungen

Blutabnahmen finden immer vormittags zwischen 8:00 Uhr und 9:40 Uhr nach Terminvereinbarung statt. Termine dazu können Sie kurzfristig erhalten.

Bei der Bestimmung von Medikamentenspiegeln im Blut bitten wir Sie zu beachten, dass die letzte Tabletteneinnahme 12 Stunden vor der Blutabnahme stattgefunden hat.

Die Durchführung von Infusionsbehandlungen wird immer ausführlich mit Ihrer Ärztin geplant, es werden dazu gesonderte Termine vergeben.

Vorsorge

Früherkennung und Vorbeugung von Erkrankungen sind ein wichtiger Aspekt unserer Arbeitsphilosophie. Ziel ist es, Sie schon im Vorfeld beratend zu unterstützen, um fit und gesund zu bleiben.  Vieles haben wir selbst in der Hand. Oft sind nur kleine Änderungen des Lebensstils nötig, mit denen auf lange Sicht große, positive Auswirkungen erzielt werden können.

Was Sie tun können, um Krankheiten wie z.B. Schlaganfall oder Demenz vorzubeugen bzw. wie Sie Ihr persönliches Risiko minimieren können, besprechen wir gern mit Ihnen in individuellen Sitzungen.

Die Kosten dieser spezialisierten und primärpräventiven Angebote werden von der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel nicht übernommen, sondern werden Ihnen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) transparent berechnet. 

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie an einer entsprechenden Untersuchung und Beratung interessiert sind.

Atteste und Bescheinigungen

Wir erstellen Atteste und Bescheinigungen, sofern Sie diese benötigen.

Diese können u.a. für Behörden, Arbeitgeber, für Reiserücktrittsversicherungen und Lebensversicherungen oder die Beihilfe sein, es kann sich z.B. um Bescheinigungen zu Medikamenten oder Reisen handeln.

Diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen häufig nicht übernommen. In diesem Fall müssen wir Ihnen solche Leistungen auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) separat berechnen.

KONTAKT

Der Zugang zu unserer Praxis ist barrierefrei.

Parkmöglichkeiten:

Parkhaus Schloss-Arkaden (Entfernung 230 m)
Parkhaus Wilhelmstraße (Entfernung 240 m)

Öffentliche Verkehrsmittel:

Bus
Buslinien 411, 413, 416, 418, 422/423 & 230
Haltestelle „Staatstheater“ (Entfernung 10 m)

Straßenbahn
Haltestelle „Rathaus“ (Entfernung ca. 200 m)

Rezeptwunsch

Sind Sie bereits Patientin oder Patient unserer Praxis, bitten wir Sie, unsere automatische Anrufannahme (Telefon: 0531 20996620, 24 Stunden am Tag) für Ihre Rezept- und Verordnungswünsche zu nutzen.


Die Verordnungen sind dann 24 Stunden später zu den Öffnungszeiten ab 9 Uhr abholbereit. Für ein E-Rezept muss die Versicherungskarte im Quartal eingelesen sein. Dann sind die Rezepte spätestens 48 Stunden später (ausgenommen Wochenende) freigeschaltet.